Nicht nur Elektrogeräte oder Spielwaren sind beliebte Weihnachtsgeschenke und im Internet einfach bestellt, auch exotische Zierpflanzen oder besonderes Saatgut für Garten oder Balkon erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch auch im Internethandel gelten Einfuhrbeschränkungen aus Nicht-EU-Ländern und für bestimmte Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse gibt es ein generelles Einfuhrverbot. Damit soll sichergestellt werden, dass keine gefährlichen Pflanzenschädlinge aus anderen Ländern in die EU eingeschleppt werden. Eine Ausbreitung solcher Organismen kann große Schäden an heimischen Pflanzen und der Kulturlandschaft verursachen. In Österreich erfolgt die pflanzengesundheitliche Kontrolle für den landwirtschaftlichen Bereich durch den Amtlichen Pflanzenschutzdienst des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES).
Einfuhrbestimmungen gelten auch für Geschenkartikel
„Flower Seedcards“, Grußkarten mit Blumensamen, und ähnliche Geschenkartikel erfreuen sich aktuell großer Beliebtheit. Ohne Plastik und aus recycelbaren Materialien werden sie oft als nachhaltig ökologische Variante der klassischen Weihnachtskarte angeboten. Doch auch diese Karten, selbst wenn nur geringe Mengen an Saatgut darin enthalten sind, sind von pflanzengesundheitlichen Einfuhrvorschriften betroffen.
Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern (ausgenommen Schweiz und Liechtenstein) müssen bei der Einfuhr von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet werden. Mit diesem Pflanzengesundheitszeugnis wird sichergestellt, dass die eingeführten Pflanzen und anderen Waren die pflanzengesundheitlichen Einfuhrbedingungen der EU-Staaten erfüllen. Es ist ratsam, sich bereits vor der Bestellung beim Händler bzw. der Händlerin zu erkundigen, ob diese Einfuhrbedingungen eingehalten werden können. Der Händler bzw. die Händlerin ist dafür verantwortlich, die notwendigen Pflanzengesundheitsuntersuchungen von den zuständigen Behörden im Drittland durchführen zu lassen. Zusätzlich müssen sich Unternehmerinnen und Unternehmer, die Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse importieren möchten, beim Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes als Einführer für Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse registrieren lassen.
Einfuhr zum Eigengebrauch
Privatpersonen, die Waren ausschließlich zum Eigengebrauch bestellen, sind von dieser Registrierungspflicht ausgenommen. Alle anderen Einfuhrvorschriften kommen zur Anwendung. Das BAES rät, sich rechtzeitig vor der Bestellung über die notwendigen Dokumente und Einfuhrvorschriften zu informieren. Bestimmte Pflanzen unterliegen auch artenschutzrechtlichen Bestimmungen (CITES). Zusätzlich wird empfohlen, sich bei Speditionen und Kurierdiensten im Vorfeld zu erkundigen, ob die Abwicklung der pflanzengesundheitlichen Einfuhrkontrolle übernommen wird und die Pflanzen ordnungsgemäß eingeführt werden können. Von unseriös wirkenden Angeboten, bei denen nicht auf die bestehenden Vorschriften hingewiesen wird, sollte generell Abstand genommen werden.
Das Team des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes des BAES steht unter folgenden Kontaktmöglichkeiten beratend zur Verfügung:
Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
Österreich
Tel.: +43 (0)5 0555-33302 / 33324
E-Mail: pflanzenschutzdienst@baes.gv.at
Servicehinweise:
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur pflanzengesundheitlichen Importkontrolle
Weitere Informationen zum Amtlichen Pflanzenschutzdienst des BAES