Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) wurde durch das Gesundheits- und Ernährungssicherheits-Gesetz GESG (BGBl I Nr. 63/2002 idgF) eingerichtet. Das BAES ist eine nachgeordnete Dienststelle des Landwirtschaftsministeriums (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft). Das Bundesamt ist an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) angegliedert. Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben hat sich das Bundesamt der Ressourcen der AGES zu bedienen.
Struktur
Das BAES besteht neben dem Direktor und dessen Stellvertretung im operativen Bereich aus den zwei Abteilungen "Überwachung und Kontrolle" und "Rechtsdienst, Zulassung, Zertifizierung und Kommunikation". Die jeweiligen fachlichen Zuständigkeiten sind der Geschäftsordnung bzw. der Geschäftseinteilung zu entnehmen.
Direktor
Priv. Doz. Dr. Johannes Pleiner-Duxneuner
Mag. Josefine Sinkovits (Stellvertretung des Direktors)
Abteilung Überwachung und Kontrolle
Elke Oberbichler, BSc, MSc
Abteilung Rechtsdienst, Zulassung & Zertifizierung, Kommunikation
Mag. Josefine Sinkovits
- pdfOrganigramm des BAES 42 KB
- pdfGeschäftseinteilung des BAES 298 KB
- pdfGeschäftsordnung des BAES 338 KB
Aufgaben
Dem Bundesamt für Ernährungsssicherheit (BAES) obliegt nach § 6 Abs. 1 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG ) die Vollziehung der folgenden Materiengesetze in der jeweils geltenden Fassung samt darauf bezugnehmenden nationalen Rechtsbestimmungen sowie europarechtlicher Vorgaben:
Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität
Zur Vollziehung dieser Aufgaben hat das BAES fachlich befähigte Kontrollorgane einzusetzen und ihnen zu diesem Zweck eine entsprechende Ausweisurkunde auszustellen. Die MitarbeiterInnen des BAES sind gesetzlich zur Wahrung der Grundsätze der Unabhängigkeit, Objektivität und Unparteilichkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Gebühren
Für Tätigkeiten des BAES anlässlich der Vollziehung der hoheitlichen Aufgaben ist eine Gebühr nach Maßgabe eines Tarifes (§ 57 AVG) zu entrichten, der jährlich mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen kostendeckend festzusetzen ist.
Amtliche Nachrichten
Das BAES hat gemäß § 6 Abs. 7 GESG amtliche Nachrichten herauszugeben und diese in geeigneter Form den betroffenen Verkehrskreisen zugänglich zu machen. In den “Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit” sind insbesondere kundzumachen:
- Verlautbarungen auf Grund der oben angeführten Bundesgesetze;
- Gebührentarif
Erreichbarkeit
Bundesamt für Ernährungssicherheit
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
Telefon: +43 505 55 32351
E-Mail: baes@baes.gv.at
Amtsstunden
Montag bis Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Ausnahmen:
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen
An Heiligabend (24.12) und Silvester (31.12) geschlossen
Fachspezifische E Mail-Adressen
Fachbereich Düngemittel
duengemittel@baes.gv.at
Fachbereich Futtermittel
futtermittel@baes.gv.at
Fachbereich Pflanzengesundheit
pflanzenschutzdienst@baes.gv.at
Fachbereich Pflanzenschutzmittel
pflanzenschutzmittel@baes.gv.at
Fachbereich Pflanzensorten
sortenwesen@baes.gv.at
Fachbereich Saat- und Pflanzgut
saatgut@baes.gv.at
pflanzgut@baes.gv.at
kartoffelpflanzgut@baes.gv.at
Fachbereich Vermarktungsnormen
vermarktungsnormen@baes.gv.at