Aktuelles und Statistiken
Siehe hierzu Informationen auf der AGES Webseite zu Sorten
Bitte kontaktieren Sie uns per E-mail bzgl. des Sortenschutzes und der Registerprüfung unter saatgut@baes.gv.at bzw. bzgl. der Sortenzulassung unter sortenwesen@baes.gv.at oder unter der Telefonnummer +43(0)5 0555-34901.
Sortenschutz und Registerprüfung
Sortenschutz bewirkt bei neuen Pflanzensorten ein ausschließliches Recht zur Erzeugung und zum Vertrieb von Vermehrungsmaterial. Mehr hierzu auf der Seite des Bundesamtes für Ernährungssicherung, Sortenschutz und dem österreichischen Sortenschutzregister unter: https://www.baes.gv.at/zulassung/pflanzensorten/sortenschutz/ bzw. https://www.baes.gv.at/zulassung/pflanzensorten/oester-sortenschutzregister/
Siehe hierzu auf der Seite des Bundesamtes für Ernährungssicherung, österreichisches Sortenschutzregister unter: https://www.baes.gv.at/zulassung/pflanzensorten/oester-sortenschutzregister/
Sortenschutz wird mit der Eintragung in das Sortenschutzregister begründet. Dieses wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit geführt und hat nationale Geltung. Angelegenheiten des Europäischen Sortenschutzes werden vom zuständigen Amt der Europäischen Union, dem Gemeinschaftlichen Sortenamt (Abkürzung CPVO, Community Plant Variety Office) mit Sitz in Angers, Frankreich, geregelt. (http://www.cpvo.europa.eu) Weiterführende Informationen über Voraussetzungen und Antragsunterlagen finden Sie hier: https://www.baes.gv.at/zulassung/pflanzensorten/sortenschutz/ bzw. https://www.baes.gv.at/formulare/formulare-pflanzgut-sorten/
Eine abgeschlossene Registerprüfung ist Voraussetzung sowohl für die Sortenzulassung als auch die Erteilung eines Sortenschutzes. Die Registerprüfung prüft eine Sorte auf ihre Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit. Für die Erteilung eines Sortenschutzes ist zusätzlich die Neuheit einer Sorte sowei eine eintragbare Sortenbezeichnung Grundvoraussetzung.
Siehe hierzu: https://www.baes.gv.at/zulassung/pflanzensorten/
Siehe hierzu Gebührentarife des Bundesamtes für Ernährungssicherung.
Sortenzulassung
Die Einbringung auf Sortenzulassung inklusive der Übermittlung der Technischen Fragebogen bzw. etwaige Nachreichungen in digitaler Form haben grundsätzlich über das zur Verfügung gestellte Online-Formular Antrag für Sortenzulassung zu erfolgen. In unserem Leitfaden finden Sie eine detaillierte Anleitung der erforderlichen Schritte.
Voraussetzung für die Nutzung ist die einmalige Registrierung mittels des Kontaktformulars. Nach Aktivierung des benutzerbezogenen Accounts werden entsprechende Login-Daten übermittelt, welche zur digitalen Einbringung mittels des Online-Antrages berechtigen. Wichtig: Es bedarf einer Vollmacht, sollten Sie nicht der gemäß Firmenbuch vertretungsberechtigte Vertreter des Unternehmens sein. Diese ist direkt im Kontaktformular als Dokument hochzuladen.
In der dem Bundesamt für Ernährungssicherheit vorzulegenden Vollmacht müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Unterschrift des Vollmachtgebers (firmenmäßige Zeichnung)
- Name/n des/der Bevollmächtigten
- Ausstellungsdatum der Vollmacht bzw. etwaige zeitliche Beschränkung
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit geht bei erteilter Vollmacht im Zusammenhang mit Sortenzulassungen von einer vollumfänglichen Vollmacht aus; etwaige Einschränkungen der Befugnisse des Bevollmächtigten sind in der Vollmacht explizit anzuführen.
Ja, selbstverständlich können mehrere Personen angelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass jene Personen entweder gemäß Firmenbuch vertretungsberechtigte Unternehmensvertreter sind oder mittels einer Vollmacht zur Einbringung der Online-Anträge ermächtigt wurden.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch unter +43 (0)5 0555-34923.
Dies ist aktuell nicht vorgesehen, da alle Anträge in der Amtssprache Deutsch eingebracht werden müssen.
Diese finden Sie hier auf der Website des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) auf der Detailseite Zulassung von Pflanzensorten.
Ja, sortenbezogene Vorprüfungsergebnisse sind im Online-Antrag unter dem Punkt 12 Anlagen unter der Rubrik "Vorprüfungsergebnisse" als Anlage hinzuzufügen. Betreffen die Vorprüfungsergebnisse jedoch mehrere Sorten, bitte um separate Übermittlung an sortenzulassung@baes.gv.at.
Direkt im Online-Formular unter https://tforms.baes.gv.at/sortenzulassung/beantragung-code gibt es die Möglichkeit diesen zu beantragen. Wir sind um eine rasche Bearbeitung bemüht.
Kann ich einen Online-Antrag zwischenspeichern und diesen erst zu einem späteren Zeitpunkt abschicken?
In Österreich sind alle Sorten landwirtschaftlicher Arten, die in der Österreichischen Sortenliste angeführt sind, für den Anbau zugelassen. Für diese Sorten liegen zudem umfangreiche mehrjährige heimische Ergebnisse österreichischer Prüfstandorte vor, die eine nachhaltige umweltschonende Produktion ermöglichen. Der Anbau anderer im EU-Sortenkatalog gelisteter Sorten dieser Arten ist in Österreich grundsätzlich möglich. Es ist darauf hinzuweisen, dass dabei auf Grund fehlender offizieller Resultate aus heimischen Versuchen ein deutlich höheres Anbaurisiko für die Landwirtinnen und Landwirte besteht.
Nein, eine EU-Sortenlistung ist für landwirtschaftliche Sorten nur über eine nationale Sortenlistung in einem EU-Mitgliedsstaat möglich, weil hierzu auch eine Wertprüfung notwendig ist.
In Österreich dürfen GVO-Sorten grundsätzlich nicht angebaut werden (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz). Saatgut bestimmter Arten (z.B. Mais, Raps, Sojabohne) wird im Sortenzulassungsverfahren gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung repräsentativ auf Verunreinigungen/Unbedenklichkeit untersucht.
Im Zuge der nationalen Sortenzulassungsprüfung wird der Landeskulturelle Wert neuer Sorten gemäß Saatgutgesetz 1997 als Zulassungsvoraussetzung festgestellt, wobei agronomische Kriterien, Ertrag, vielfältige Qualitätsparameter für die verarbeitende Industrie und Resistenzeigenschaften für eine möglichst nachhaltige und umweltfreundliche Produktion dieser Sorten evaluiert werden.
Bei Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten sind fünf Voraussetzungen nötig:
- Unterscheidbarkeit
- Homogenität
- Beständigkeit
- Landeskultureller Wert und
- eine eintragbare Sortenbezeichnung
Bei Erhaltungssorten und Gemüse entfällt das Erfordernis des landeskulturellen Wertes.
Die Anmelde- und Saatguteinsendetermine richten sich nach der Saisonalität der jeweiligen Kulturart und können hier eingesehen werden. Zudem werden sie je Kulturart den bisherigen Antragstellerinnen bzw. Antragstellern mit der jeweilig anstehenden Saatgutbestellung frühzeitig bekanntgegeben.
Eine abgeschlossene Registerprüfung ist Voraussetzung sowohl für die Sortenzulassung als auch die Erteilung eines Sortenschutzes. Die Registerprüfung prüft eine Sorte auf ihre Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit. Für die Erteilung eines Sortenschutzes ist zusätzlich die Neuheit einer Sorte sowie eine eintragbare Sortenbezeichnung Grundvoraussetzung.
Die Sortenwertprüfung soll unter möglichst praxisnahen Bedingungen erfolgen. Daher folgen die Prüfstandorte dem Anbaugebiet der betreffenden Kulturart.
Das Vergleichssortiment soll den züchterischen Fortschritt widerspiegeln, eine ausreichende genetische Variation in den Sortenmerkmalen bieten und in der Praxis bedeutende Sorten miteinschließen.
Die Kosten für die Sortenzulassungsprüfung setzen sich aus der Antragsgebühr, der kulturartspezifischen Registerprüfgebühr, der kulturartspezifischen Wertprüfungsgebühr und der Gebühr für den Prüfbericht zusammen. Die Registerprüfung dauert in aller Regel zwei Jahre, die Wertprüfung je nach Kulturart zwei oder drei Jahre. Die Register- und die Wertprüfungsgebühr sind jährlich zu entrichten.
Diese Gebührensätze finden Sie im Sortenordnungsgebührentarif.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail bzgl. des Sortenschutzes unter saatgut@baes.gv.at bzw. bzgl. der Sortenzulassung unter sortenwesen@baes.gv.at oder unter der Telefonnummer +43(0)5 0555-34901.