Autorisierung für die Sortenwertprüfung
Nach §40 (1) SaatG kann das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) als Autorisierungsbehörde auf Antrag externe Sortenversuchsansteller bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für genau definierte Aufgaben unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen autorisieren.
Gemäß Saatgutverordnung 2006 kann das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) eine Autorisierung für die Durchführung von Feldversuchen und Laboruntersuchungen im Rahmen der Sortenzulassungsprüfung zuerkennen.
Im Antrag auf Autorisierung sind der Kulturartenumfang, für den die Autorisierung gewährt werden soll, und die zu autorisierenden Personen anzuführen. Die Zuerkennung der Autorisierung ist jeweils auf ein Jahr beschränkt und muss jährlich neu beantragt werden.
Die Autorisierung erfordert die Erfüllung formaler Erfordernisse und die kontinuierliche Überwachung durch das Institut für Nachhaltige Pflanzenproduktion. Das Ziel der Autorisierung ist es, die Effektivität, die Effizienz und vor allem die Kosten der Sortenwertprüfung zu optimieren.
Die zu autorisierenden Personen bringen einschlägige Kenntnisse zum Feldversuchswesen auf Grund ihrer Ausbildung oder langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich mit. Zusätzlich bietet das Institut für Nachhaltige Pflanzenproduktion in diesem Zusammenhang regelmäßig Schulungsprogramme an. Diese beinhalten auch Ringversuche zur Harmonisierung der Anwendung der Boniturskalen im Feldbestand und sind in mindestens 2-jährigem Turnus wahrzunehmen.
Kosten der Autorisierung
Die Gebühren für die Autorisierung sind im Sortenordnungsgebührentarif festgelegt und umfassen eine jährliche Autorisierungsgebühr sowie Schulungsgebühren je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer.
Kontakt Autorisierungsantrag
Bundesamt für Ernährungssicherheit
Spargelfeldstrasse 191
1220 Wien
sortenwesen@baes.gv.at
Tel.: +43 (0)5 0555-34205