Sortenschutz

Sortenschutz bewirkt bei neuen Pflanzensorten ein ausschließliches Recht zur Erzeugung und zum Vertrieb von Vermehrungsmaterial. Dieses Recht wird dem Züchter auf Antrag gebührenpflichtig verliehen und gilt maximal 25 Jahre (ausgenommen Bäume, Reben, Hopfen und Kartoffeln: 30 Jahre). Anspruch auf Erteilung des Sortenschutzes besteht in Österreich derzeit bei allen Arten.

Anforderungen an die Sorte:

  • Neuheit
  • Eintragbare Sortenbezeichnung
  • Registerprüfung (Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit)

Der in Österreich erteilte Sortenschutz gilt national.
Sortenschutz mit Geltungsbereich Europäische Union wird vom zuständigen Amt (CPVO) in Angers, Frankreich, geregelt.

Sortenschutz wird mit der Eintragung in das Sortenschutzregister begründet. Dieses wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit geführt. Einmal jährlich wird das aktuelle Register der geschützten Sorten im Sorten- und Saatgutblatt veröffentlicht (jeweils Nummer 3 des betreffenden Jahres).

Weitere Auskünfte zum Sortenschutz finden Sie in unserem Fragenkatalog "Häufig gestellte Fragen (FAQs)".

Sortenschutz International

Gemeinschaftlicher Sortenschutz (CPVO)

Angelegenheiten des Europäischen Sortenschutzes werden vom zuständigen Amt der Europäischen Union, Gemeinschaftliches Sortenamt (Abkürzung CPVO, Community Plant Variety Office), mit Sitz in Angers, Frankreich, geregelt. Die Technischen Protokolle der Registerprüfung des CPVO sind sowohl für den Sortenschutz als auch die Sortenzulassung von Gültigkeit.  (http://www.cpvo.europa.eu)

Betreffend Antragstellung und Gebühren beraten wir Sie gerne (Kontakt).

UPOV (Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen)

Die UPOV (Union Pour la Protection des Obtentions Végétales, Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen), eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Genf, wurde 1961 gegründet. Österreich trat 1994 der UPOV bei. Ziel der UPOV ist es, neue Pflanzenzüchtungen (landwirtschaftliche Kulturarten Gemüse, Obst, Zierpflanzen und Gehölze) als geistiges Eigentum zu schützen, den Züchtern somit ein alleiniges Eigentumsrecht an ihrer Sorte zu garantieren und so eine finanziell abgesicherte Züchtung und Weiterentwicklung im Sortenwesen zu ermöglichen.

Die UPOV bietet Hilfe bei der Etablierung und Aufrechterhaltung eines funktionierenden Sortenschutzsystems innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten und befasst sich mit der Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

Internationale Harmonisierung der Prüfverfahren von der Anmeldung einer Sorte bis zu den Prüfberichten und der Botanischen Sortenbeschreibung steht im Mittelpunkt der Tätigkeiten.

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