Zusatzstoffe
nur in der EU zugelassene Futtermittel-Zusatzstoffe dürfen für Futtermittelzwecke verwendet werden.
Gesetzliche Grundlagen
Die Zusatzstoff-Richtlinie 70/524 EWG - aufgehoben, ausgenommen Art. 16 - wurde ersetzt durch die Verordnung (EG) 1831/2003 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (gilt seit 19.10.2004)
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung änderte sich das Zulassungsverfahren von Zusatzstoffen massiv. Alle bisher notifizierten Zusatzstoffe bedürfen nun einer Zulassung durch die Europäische Kommission. Bis 8.Nov.2010 wurde der Futtermittelindustrie Zeit gegeben, Anträge auf Zulassung bei der Europäischen Kommission einzureichen. Diese werden momentan von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) geprüft (reevaluiert).
Alle EU-weit notifizierten sowie zugelassenen Zusatzstoffe wurden in ein vorläufiges Register für Futtermittelzusatzstoffe aufgenommen. Notifizierte Zusatzstoffe für die keine Zulassung beantragt wurden, werden aus dem Register gestrichen und sind somit nicht mehr als Futtermittelzusatzstoffe zu betrachten während notifizierte Zusatzstoffe, die sich im Zulassungsverfahren befinden, im Register belassen werden.
- VO (EG) 429/2008 für die Erstellung und Vorlage von Anträgen sowie der Bewertung und Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen (seit April 2008)
- Für Anträge auf Zulassung die vor Mai 2008 eingereicht wurden gilt nach wie vor RL 87/153/ EWG bzw. RL 94/40 EWG für Mikroorganismen und Enzyme.
- Übergangsregelung für Anträge die vor dem 11.6.2009 eingereicht werden, können ebenfalls Teile der RL 87/153/ EWG für die Erstellung eines Dossiers herangezogen werden.