Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) informiert über eine weitere Aktualisierung der Liste der invasiven gebietsfremden Arten:
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 (konsolidierte Fassung) der Kommission wurden die bisher festgelegte Listen invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung erweitert. In die Unionsliste sind weitere 2 invasive Pflanzen- und 15 invasive Tierarten sowie 1 Braunalgenart aufgenommen worden*.
Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung am 02. August 2022 unterliegen kontrollpflichtige Warenkategorien zusätzlich der Einfuhrkontrolle in Bezug auf die neuen gelisteten invasiven Arten.
Werden im Zuge der Kontrollen invasive Arten nachgewiesen, so dürfen die Waren nicht in das Gebiet der Union eingeführt werden.
Weitere Informationen zur Einfuhrkontrolle in Bezug auf gelistete invasive Arten finden Sie hier.
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* Weitere invasive Pflanzen- und Tierarten werden erst ab August 2024 bzw. 2027 geregelt.