Die durch die Novellierung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 erfolgten Änderungen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirksotff Glyphosat enthalten, sind durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) vollzogen worden.
Die amtswegige Abänderung bzw. Aufhebung der Zulassungen erfolgte innerhalb der gesetzlich erforderlichen Frist.
Details zu den betreffenden Pflanzenschutzmitteln finden Sie im öffentlichen Pflanzenschutzmittel-Register des BAES.