Die Novelle zum Düngemittelgesetz iFd Düngemittelgesetz 2021(BGBl. I Nr. 103/2021) regelt die Zulassung, das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die Kontrolle von Düngemittel und sonstige Düngeprodukten.
Aufgrund der Anforderungen durch stetig hinzukommender Regelungen auf europäischer Ebene (Verordnung (EU) 2019/1009-EU-Düngeprodukt-Verordnung, Verordnung (EU) 2019/1020-EU-Verordnung Marktüberwachung, Verordnung (EU) 2019/515- Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren) wurde eine systematische Anpassung des Düngemittelrechts auf nationaler Ebene notwendig, um die Vorgaben des EU-Rechts zu erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie auf der BAES-Website unter Düngemittelzulassung sowie Düngemittelüberwachung und Kontrolle