Fußball WM: Helfen Sie mit, keine gefährlichen Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge einzuschleppen

| Pflanzenschutzdienst Kontrolle

Für Besucher:innen der Fußball WM in Katar gilt zu beachten, dass nicht alle Waren bedenkenlos nach Österreich bzw. in die Europäische Union (EU) mitgenommen werden dürfen.

Mit der Fußball WM 2022 in Katar läuft ist erstmals in der Geschichte ein arabisches Land vom 20.11. bis zum Finale am 18.12. Gastgeber. Neben dem Fußballfieber locken die angenehm warmen Temperaturen in dieser Zeit auch zum Kurzurlaub auf der arabischen Halbinsel. Schnell ist auf den traditionellen Märkten ein exotisches Geschenk und Mitbringsel für Familie und Freunde gefunden. Neben arabischen Gewürzen, süßen Köstlichkeiten, besonderem Kunsthandwerk und Kleidung gibt es natürlich auch exotisches Obst und Gemüse. Hier gilt aber zu beachten, dass nicht alle Waren bedenkenlos nach Österreich bzw. in die Europäische Union (EU) mitgenommen werden dürfen.

Helfen Sie mit, unsere Pflanzen schädlingsfrei zu halten!

Tragen auch Sie zur Verhinderung der Einschleppung von Pflanzenschädlingen und Pflanzen-krankheiten in die EU bei. Informieren Sie sich rechtzeitig beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst über pflanzengesundheitliche Bestimmungen bei der Mitnahme von Pflanzen und pflanzlichen Produkten:

  1. Getrocknete Datteln, Pistazien oder andere Nüsse sind ein beliebtes Mitbringsel aus dem arabischen Raum.

Frische Pistazien, Paranüsse, Mandeln, Cashewnüsse, etc., die sich noch in der grünen (Frucht)schale befinden, unterliegen phytosanitären Einfuhrbestimmungen.

Die Früchte der Dattelpalme (Phoenix dactylifera), egal ob getrocknet oder frisch, dürfen aus phytosanitärer Sicht bedenkenlos mitgenommen werden - neben der Ananas, Banane, Kokosnuss und Durian gehört die Dattel zu den fünf Früchten, welche ohne Pflanzengesundheitszeugnis und phytosanitärer Einfuhrkontrolle importiert werden dürfen. Für getrocknete und geröstete Nüsse (z.B. Pistazien etc.) gelten ebenfalls keine besonderen phytosanitären Importbestimmungen.

  1. Die Pflanze der Dattelpalme selbst unterliegt hingegen strengen phytosanitären Einfuhrbestimmungen; aus Algerien und Marokko besteht sogar ein Einfuhrverbot, von dem auch die Pflanzenteile (Palmwedel) betroffen sind.

Die Palme gilt als Wirtspflanze fürdas Bakterium Xylella fastidiosa. Dieses Bakterium besiedelt die Leitbündel von Pflanzen und blockiert dadurch den Wasser- und Nährstofftransport. Das Ergebnis: die Pflanze vertrocknet und stirbt ab. Übertragen wird das Bakterium von xylem-saugenden Insekten. Maßnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung von X. fastidiosa umfassen daher rigorose Vorschriften und Einfuhrverbote von Wirtspflanzen aus Befallsgebieten.

Generell sind bei allen lebende Pflanzen und Samen, sowie frischen pflanzlichen Erzeugnissen (wie z.B. Schnittblumen, Pflanzenteile, Gemüse und Obst etc.), phytosanitäre Einfuhrvorschriften zu beachten. Diese müssen bei der Einfuhr von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet werden und unterliegen amtlichen Kontrollen. Bei lebenden Pflanzen sind oftmals sehr spezifische Einfuhrbestimmungen zu erfüllen, über die man sich jedenfalls vorab informieren sollte.

Schutz der heimischen Landwirtschaft vor Pflanzenschädlingen und Pflanzenkrankheiten!

Mit diesen Einfuhrvorschriften wird sichergestellt, dass keine fremden Pflanzenschädlinge oder  Pflanzenkrankheiten in die EU eingeschleppt werden und unsere heimischen landwirtschaftlichen Kulturen und die Pflanzenvielfalt gefährden. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Rückreise zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich vor derAbreise über die phytosanitären Regelungen zu informieren. Ohne gültiges Pflanzengesundheitszeugnis und Anmeldung der Ware zur phytosanitären Kontrolle werden die pflanzlichen Mitbringsel vom Zoll abgenommen und vorschriftsmäßig entsorgt.

Neben den phytosanitären Einfuhrvorschriften können bei der Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenteilen und Pflanzerzeugnissen auch artenschutz- oder lebensmittelrechtliche Vorschriften zur Anwendung kommen. Hier sollte Sie sich zusätzlich im Vorfeld unter www.cites.at und  https://www.bavg.gv.at/einfuhr-import  informieren.

Details zu den phytosanitären Einfuhrvorschriften finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQ) sowie weitere Informationen zu Pflanzenschädlingen und Pflanzenkrankheiten unter folgenden Links: 

Bei Fragen zu phytosanitären Einfuhrbestimmungen und den Ablauf der phytosanitären Einfuhrkontrolle steht Ihnen das Team des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes unter den untenstehenden Kontaktmöglichkeiten beratend zur Seite:

Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Spargelfeldstraße 191

1220 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0)5 0555-33302 / 33324
E-Mail:
pflanzenschutzdienst@baes.gv.at

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