Basierend auf der Risikobewertung der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA und der Gefahreneinstufung der EU-Chemikalienbehörde ECHA sowie der Abstimmung der Mitgliedsstaaten vom 27. November 2017 hat die EU-Kommission den Wirkstoff Glyphosat für weitere fünf Jahre wiedergenehmigt.
Die entsprechende Durchführungsverordnung wurde am 15. Dezember 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert und ist nun auch hier einsehbar. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 müssen die Antragsteller ihre Zulassungsanträge nun innerhalb von drei Monaten beim BAES einreichen, damit die jeweiligen Produkte (je nach Vorhaben unter möglichen Auflagen) eine Zulassungserneuerung erhalten. Erfüllt ein Inhaber einer noch bis Jahresende aufrechten Zulassung diese Voraussetzung nicht, so endet die Zulassung ein Jahr ab Auslaufen der ursprünglichen Genehmigung - zuzüglich Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist.