EPPO-Kulturbaum zur bestimmungsgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

| PflanzenschutzmittelZulassung

Pflanzenschutzmittel werden spezifisch für Kulturen oder Kulturgruppen zugelassen. Die Gruppen bilden ein von der Europäischen und Mediterranen Pflanzenschutzorganisation (EPPO) EU-weit harmonisiertes System, den so genannten "Kulturbaum“. Nachstehend finden Sie Erläuterungen für alle in Österreich zugelassenen beziehungsweise genehmigten Pflanzenschutzmittel.

Im Rahmen der Zulassung und Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln werden die genauen Bedingungen für die Verwendung des Produktes durch das BAES festgelegt. In spezifischen Indikationen ist genau ausgeführt und bestimmt, in welchen Kulturen und gegen welche Schaderreger das Pflanzenschutzmittel zugelassen ist und wie es angewendet werden darf. Im Rahmen der Zulassung und Genehmigung erfolgt weiters die Festschreibung der Kennzeichnungselemente in Form von Hinweisen und Auflagen, die auf den Handelspackungen angeführt sein müssen. Diese Informationen sind auch im Pflanzenschutzmittelregister veröffentlicht. Durch die Beachtung und Umsetzung der in der Kennzeichnung ausgeführten Hinweise ist eine sichere Verwendung eines Pflanzenschutzmittels gewährleistet. 

Im österreichischen „Kulturbaum“ werden die Kulturen entweder als Einzelarten (z.B. Apfel, Birne) oder in Form von Gruppen (z.B. Kernobst, Steinobst) benannt. In Einzelfällen werden Pflanzenschutzmittel nicht zur Behandlung von Kulturpflanzen eingesetzt, sondern für andere Zweckbestimmungen, z.B. zur Behandlung von Räumen im Vorratsschutz. Auch solche Objekte sind im Kulturbaum integriert. Durch das Textfeld „Kultur/Objekt Einschränkungen“ im Pflanzenschutzmittelregister werden weitere Präzisierungen im Anwendungsumfang für eine Kultur bzw. Kulturgruppe vorgenommen, die sich nicht in die Systematik der EPPO-Kulturhierarchie integrieren lassen. Dies betrifft insbesondere verschiedene Nutzungsformen und Erntestadien einer Kultur (z.B. Nutzung als Baby-leaf-Salat). Die hierbei angeführten Textfelder sind grundsätzlich als „Einschränkung auf“ Bedingungen zu lesen. Weiters kann die Kulturgruppe durch das Textfeld „ausgenommen“ eine weitere Einschränkung erfahren.

In der EPPO Online-Datenbank (https://gd.eppo.int/), die Auskunft über die Namen von circa 50.000 Pflanzen und Schädlinge gibt, haben EPPO-Codes der Begriffe für Kulturen und Kulturgruppen eine besonderer Bedeutung: Die mit Pflanzenschutzmitteln zu behandelnden Kulturen sind innerhalb der Europäischen Union durch einen fünfstelligen Code genau definiert. Der EPPO-Code bildet die Basis für die international eindeutige Bezeichnung einer Kultur oder einer Kulturgruppe. Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 sind berufliche Verwender:innen von Pflanzenschutzmitteln ab 2026 verpflichtet, zum Zweck der Aufzeichnung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die behandelte Kulturpflanze u.a. mit einem EPPO-Code zu dokumentieren. Die Integration des EPPO-Code-Systems ins Zulassungsverfahren bzw. die lückenlose Anwendung dieser Codes für die bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittel stellt für landwirtschaftliche Betriebe eine wesentliche Erleichterung zur Erfüllung dieser Dokumentationspflichten dar.

Der österreichische Kulturbaum basierend auf dem EPPO-System ist für die Verwender:innen ein wichtiges Element zur Sicherstellung einer bestimmungsgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Bei Kulturgruppen-Bezeichnungen ist damit eine klare und transparente Darstellung des möglichen Anwendungsumfanges bzw. eine genaue Definition und Festlegung der betroffenen Kulturen gegeben. Um mittelfristig eine hierarchische Kulturabfrage im Pflanzenschutzmittel-Register als weiteres Service für die Nutzer:innen etablieren zu können, ist die Festlegung eines österreichischen Kulturbaumes basierend auf dem EPPO-Code-System unerlässlich.

Weitere Informationen zum österreichischen Kulturbaum 

zum Seitenanfang