Damit sollen die derzeitigen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse vereinfacht und modernisiert werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die bessere Verbraucherinformation, die Verringerung der Lebensmittelverschwendung und die Anpassungen an die UNECE-Normen.
Die zwei Verordnungen treten mit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnungen wird die Verordnung (EG) Nr. 1666/1999 mit den Mindestqualitätskriterien für getrocknete Weintrauben aufgehoben.
Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 regelt die Lebensmittelspenden und gilt bereits ab dem 23.11.2023.
Die aktuellen Verordnungen finden Sie hier:
Delegierte Verordnung (EU) 2023/2429 der Kommission vom 17. August 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse, bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und den Bananensektor
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R2429
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2430 der Kommission vom 17. August 2023 zur Festlegung von Vorschriften für die Kontrollen auf Konformität mit den Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse, bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und den Bananensektor
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R2430
Änderung der EU-Verordnungen über die Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse, bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und den Bananensektor
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Vermarktungsnormen Kontrolle