Autorisierung von Unternehmen im Rahmen der Konformitätskontrollen bei der Ausfuhr von frischem Obst und Gemüse

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit kann als zuständige Behörde Unternehmen für die Durchführung der Konformitätskontrolle bei der Ausfuhr von frischem Obst und Gemüse die Ermächtigung zur Eigenkontrolle erteilen. Der Vorteil für die Firmen ist die raschere Abwicklung des Export Verfahrens in Drittstaaten sowie gegebenenfalls eine Verringerung der Kontrollgebühren, da einzelne firmeneigene, vom Bundesamt ermächtigte Personen, zur Kontrolle und Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung autorisiert werden.

Neben anderen Voraussetzungen ist vorher die Absolvierung eines vom Bundesamt abgehaltenen produktspezifischen Lehrkurses, in der Dauer von 1 bis 2 Tagen, mit bestandener Abschlussprüfung erforderlich.

Zur Qualitätssicherung werden nach einem risikobasierten Kontrollplan vom Bundesamt stichprobenartige Checkraten-Kontrollen durchgeführt, die ebenso wie die Firmen-Autorisierung selbst nach dem Gebührentarif des Bundesamtes www.ages.at kostenpflichtig sind. Üblicherweise können die Unternehmen für die Dauer von 2 Jahren autorisiert werden, Verlängerungen sind auf Antrag möglich. Bei Verlängerung sind neben anderer Voraussetzungen auch Auffrischungskurse verpflichtend.

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