Das betrifft Registrierungen gemäß §16 Düngemittelgesetz 1994, gemäß § 4 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, gemäß Futtermittelgesetz 1999 sowie gemäß §9 Saatgutgesetz 1997. Auch Datenänderungen von bereits registrierten Betrieben sind über diesen einfachen Weg möglich – rund um die Uhr und von jedem Ort mit Internetzugang.
Der Einstieg in die BAES eServices erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP) des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, das allen österreichischen Betrieben zur Verfügung steht und direkten Zugang zu zahlreichen E-Governement-Anwendungen sowie unternehmensrelevante Informationen bietet. Somit können Betriebe ein weiteres Service mit einem bereits bestehenden Login nutzen.
Auf der Website des BAES wurde ein eigener Bereich für die BAES eServices mit weiterführenden Informationen, einer Anleitung zum Einstieg in das Portal und Kontaktmöglichkeiten eingerichtet: https://www.baes.gv.at/registrierung